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Telekom kann IP Adressen speichern? Wie schütze ich mich |
datachild2k
grml...
Dabei seit: 10.04.2002
Beiträge: 435
Herkunft: Germany
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Garnicht! Auch wenn du 'nen Proxy benutzt wählst du dich noch über T-Online ein.
Telekom darf das und die machen das schon immer. Weiß nicht was daran neu seien soll?
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18.01.2003 16:06 |
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Antiheld
Spagetti-Monster (Moderator)
Dabei seit: 07.08.2001
Beiträge: 755
Herkunft: Duisburg
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Die Telekom und alle anderen Provider dürfen nicht nur deine Ip speichern sie müssen sie sogar speichern, zwei monate lang, soweit ich weis.
Das dient dazu wenn du auf verbotene seiten gehst (kinderporno, nazi,...) dann kann es sein das die seite überwacht wird und alle besucher ip`s gespeichert weden. Dann kann die dazu zuständige behörde bei den providern nachfragen wer diese ip zu der und der zeit hatte. Danach wird, glaub ich, dein internt trafic ein paar wochen untersucht und dann erst steht die polizei vor deiner tür.
Filesharing interressiert die weniger. Es ist allerdings kein 100% Versicherung das nichts passiert.
__________________ Of course, like every other man of intelligence and education I do believe in organic evolution. It surprises me that at this late date such questions should be raised.
-Woodrow Wilson, 1922 >>
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18.01.2003 17:42 |
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Predatorix
Junior Member
Dabei seit: 24.03.2002
Beiträge: 171
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k.a. wie das mit t-online ist, aber mit'n proxy müsste das trotzdem funzen, weil:
[eigner rechner] <-> [provider (telekom)] <-> [http-proxy] <-> [http-server]
...die telekomiker loggen also nur die ip des proxies
wobei noch zu beachten wäre, dass du'n anonymen proxy nutzt, also einen, bei dem die betreiber versichern, keine protokolle am laufen zu haben
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18.01.2003 19:43 |
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hi,
ich würde JAP empfehlen. mit dem programm biste anonym im i-net. also telekom speichert eine ip aber die es gar net gebt. also können die es net zurück verfolgen zu 99%.^^
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18.01.2003 21:36 |
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RE: Telekom kann IP Adressen speichern? Wie schütze ich mich |
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Zitat: |
Original von Snake
Habe gelesen das die Telekom die Flatrate überwachen darf.
Und das sie auch die IP Adressen speichern können.
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hmm du kannst telekom einen schönen brief schreiben in dem dann steht das du net willst das du überwacht wirst bzw das sie das lassen sollen deine ip zu speichern. geh mit datenschutz vor. den in dem punkt verliert die telekom. denn das was die da machen ist rechtswidrig
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20.01.2003 14:49 |
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Zitat: |
Original von scr!pTk!d
bei deiner i-net einwahl wird dir eine ip zugewiesen und diese wird gelogged. ein proxy hilft nur wenn du dich über ihn einwählst - wenn der proxy ein privater rechner ist bringt er in dieser hinsicht gar nichts und wie willst du ohne i-net verbindung auf einen öffentlichen zugreifen? das problem des loggens der ip kannst du auf diese weise nicht umgehen...
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tut jap net die ip aus mehreren user zusammen würfel? bsp: 1. user 254.433.110.250
2. user 254.433.940.679
jap user 254.433.250.940
so in etwa? also das ihr sich von anderen user sich eine ips erstellt.
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29.01.2003 20:14 |
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scr!pTk!d
Member
Dabei seit: 10.11.2002
Beiträge: 276
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1. die zahlen der ip adressen gehen von 0 bis 255
2. wie soll das mit den ip adressen funktionieren? irgendwie musst du ja auch daten empfangen können, wenn die ip adressen zusammengewürfelt werden entsteht dabei entweder eine nicht existierende ip oder eine die einem anderen user gehört. an welcher adresse soll dann z.b. ein webserver seine daten senden?
JAP kenn ich nicht, aber ich schätze es handelt sich hierbei um ein normales proxy tool.
mfg
scr!pTk!d
__________________ ceterum censeo carthaginem esse delendam
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29.01.2003 20:34 |
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Zirias
BlackBoarder
Dabei seit: 11.09.2002
Beiträge: 1.217
Herkunft: /dev/urandom
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Hier steht viel Falsches.
Erstens: NEIN, Kein Provider ist verpflichtet, Verbindungsdaten zu speichern. Der Provider ist nur zur Herausgabe verpflichtet falls er sie überhaupt gespeichert hat.
Es ist sogar so, dass der Provider die Daten nur dann ÜBERHAUPT speichern darf, wenn sie noch zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Nach erfolgter Abrechnung sind die Daten unverzüglich zu löschen.
Die Telekom hat eher fadenscheinige Begründungen für die Speicherung bei der Flatrate vorgeschoben, wie die mögliche (nach Zeittarif abgerechnete) Nutzung des Zugangs über ISDN. Dass man die Datenspeicherung dennoch erlaubt lässt eher schließen, dass ein solcher Datenvorrat den Ermittlungsbehörden sehr gelegen kommt.
Zweitens: Vergesst alle Software, vergesst Proxies, vor eurem eigenen Provider könnt ihr nichts verstecken es sei denn durch harte Verschlüsselung. Da hilft nur sich bei den Downloads so weit zu mäßigen, dass man erst garnicht durch ein hohes Volumen auffällt.
Greets, Ziri
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29.01.2003 22:48 |
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Exekutor
Dabei seit: 06.07.2001
Beiträge: 4.071
Herkunft: From the Other Side
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Zitat: |
Speicherung der IP-Adressen von P2P-Nutzern umstritten
Datenschutzexperten bezweifeln, ob Provider die IP-Adressen speichern dürfen, die sie ihren Nutzern beim Einwählen ins Internet zuweisen. Die Frage hat eine besondere Brisanz, weil die gespeicherten IP-Adressen derzeit dazu verwendet werden, Nutzer von Tauschbörsen nach Urheberrechtsverstößen zu identifizieren und abzumahnen. T-Online und auch die Uni Münster hatten nach Hinweisen der Motion Picture Association of America (MPAA) einzelne User verwarnt. Zur Identifizierung wurden allein Uhrzeit und die verwendete IP-Adresse genutzt.
Ralf Menger vom Regierungspräsidium Darmstadt, das den Datenschutz bei T-Online überwacht, hält das Abspeichern der IP-Adressen für fragwürdig. Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) verlange in § 6 Absatz 4, dass Nutzungsdaten nach Ende des Nutzungsvorgangs gelöscht werden, sofern sie nicht "für Zwecke der Abrechnung" erforderlich sind. Ob einzelne IP-Adressen zur Abrechnung einer DSL-Flatrate tatsächlich gebraucht würden, sei unklar. Die Behörde habe deshalb T-Online darum gebeten, Gründe für die Speicherung der IP-Adressen zu nennen. Sollte die Speicherung unrechtmäßig erfolgen, hätten die Copyright-Wächter künftig noch größere Schwierigkeiten, den in ihren Augen illegalen Tausch von DivX-Dateien in den Griff zu bekommen.
Hinzu kommt ein weiteres juristisches Problem: Laut § 5 TDDSG dürfen Provider "Auskünfte am Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Zwecke der Strafverfolgung" erteilen. Urheberrechtsdelikte fallen jedoch in der Regel unters Zivilrecht. Ob sich ein P2P-Nutzer eventuell nach § 106 Urheberrechtsgesetz strafbar macht, ist juristisch noch nicht geklärt. |
Ciao Exe
__________________
This is Europe, not L.A.!
Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware,du kannst sie kostenlos nutzen.Allerdings ist sie nicht Open Source,du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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29.01.2003 23:25 |
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SoldierX
-=Unknown Soldier=-
Dabei seit: 11.11.2002
Beiträge: 183
Herkunft: Bremen
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Ich hab mich auch bei T-DSL angemeldet und hab einen brief bekommen wo etwas über Datenschutz drin stand !Da stand auch man kann denen einen Brief schreiben und sagen das man das nicht will !
Ich werde das auch machen !
hier steht der datenschutz . hier
__________________ You can run, but you cant hide ! !
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05.02.2003 13:22 |
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SoldierX
-=Unknown Soldier=-
Dabei seit: 11.11.2002
Beiträge: 183
Herkunft: Bremen
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naja, ist mir auch sowieso egal , ich werde sowieso downloaden was ich will ! Die Gefahr erwischt zu werden ist gering !
__________________ You can run, but you cant hide ! !
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05.02.2003 18:33 |
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IR-IS
Neuling
Dabei seit: 07.02.2003
Beiträge: 17
Herkunft: Hagen
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Jeder Provider speichert die IP der User.
Dazu ist er gestezlich verpflichtet.
Der Provider weisst die IP zu und hat die Pflicht dies mindestens 80 Tage zu speichern.
So kann ein Provider innerhalb dieser Zeit alle Aktivitäten im Netz nachvollziehen. Jedoch wird das Einlesen der Dateien durch das Datenschhutzgesetz stark eingeschränkt. Viele Provider, vorallem AOL, verweigern die Ausgabe derartigen Daten. Wirklich anonym im Internet zu surfen bedeutet, das Net garnicht erst zu nutzen, Anonymität lässt sich zu maximal 90%erreichen, würde ich sagen.
__________________ IR-IS.
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11.02.2003 23:33 |
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Zirias
BlackBoarder
Dabei seit: 11.09.2002
Beiträge: 1.217
Herkunft: /dev/urandom
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Zitat: |
Original von IR-IS
Jeder Provider speichert die IP der User.
Dazu ist er gestezlich verpflichtet.
Der Provider weisst die IP zu und hat die Pflicht dies mindestens 80 Tage zu speichern. |
Genau falsch herum. Der Provider DARF die IPs speichern, aber nur dann, wenn sie zur Abrechnung benötigt werden und auch dann höchstens 80 Tage (was bei einer monatlichen Abrechnung mehr als ausreichend sein dürfte).
Genau das war der Aufhänger für die Klage gegen die Telekom, denn nach diesem Gesetz sollte eine Speicherung bei der Flatrate unzulässig sein. Die Telekom konnte allerdings glaubhaft machen, die Daten dennoch für die Abrechnung zu benötigen, für den unwahrscheinlichen Fall, dass jemand die DSL-Flatrate über ISDN nutzt und dann Zeitgebühren anfallen.
So, habe das Gefühl mich soeben wiederholt zu haben, also erstmal den Rest vom Thread lesen und informieren bitte
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12.02.2003 12:17 |
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IR-IS
Neuling
Dabei seit: 07.02.2003
Beiträge: 17
Herkunft: Hagen
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Nun, wenn du dir da sicher bist.
Ich habe von meinem Professor an der Uni andere Informationen erhalten.
Ich werde noch mal nachfragen.
Doch ich habe auch schon selbst gelesen, dass Provider
gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Ich würde meinem Prof da beipflichten, aber 100 % weiß ich es nicht.
Was sind deine Quellen ?
__________________ IR-IS.
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12.02.2003 21:23 |
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