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uppi.fp
Neuling

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Dabei seit: 18.03.2011
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Herkunft: Berlinien

grooveshark       Zum Anfang der Seite springen

bonjour

vor ein paar wochen wurde/bin ich auf diese seite gestoßen und da ich glaube, dass sie hierzulande noch nicht so populär ist, soll sie an dieser stelle vorgestellt werden:

http://listen.grooveshark.com/

Grooveshark is an internationally available online music search engine, music streaming service and music recommendation web software application, allowing users to search for, stream, and upload music free of charge that can be played immediately or added to a playlist.
(http://en.wikipedia.org/wiki/Grooveshark)

von grooveshark wurde ich bisher noch nicht enttäuscht, was ich gesucht habe, habe ich gefunden, sei die band/der künstler noch so klein. durch ein paar klicks kann eine individuelle playlist erstellt werden und, sofern (kostenfrei) angemeldet, auch gespeichert und vor allem mit freunden geteilt werden. außerdem können andere nutzer (twitterlike) verfolgt werden.
daneben gibt es noch die möglichkeit einen genrekanal anzuwählen, der dann eine schier unerschöpfliche playlist lädt (nicht auf einmal, sondern jeweils den nächsten song).

ich habe sicher bisher noch nicht alle features entdeckt, geschweige denn ausgeschöpft. die bedienung ist möglicherweise anfangs etwas gewöhnungsbedürftig oder umständlich, ansonsten bin ich aber bisher sehr zufrieden.

schließlich gibt es noch verschiedene extras, wie grooveshark für smartphones, dies aber gegen bezahlung.

zum thema legalität des streamingdienstes:

"Was bedeutet das für die User in Deutschland? Hier gilt auch für ein amerikanisches Unternehmen das deutsche Urheberrecht. 'Streaming ist nach wie vor eine rechtliche Grauzone, da es noch keine aussagekräftigen Urteile dazu gibt', erläutert uns Rechtsanwalt Udo Vetter, der auch das Lawblog betreibt. 'Allerdings ist das Anhören bzw. Ansehen von gestreamten Inhalten nach meiner Meinung (und der vieler anderer Juristen) keine Urheberrechtsverletzung durch den Nutzer.' Denn hier werde ja nichts vervielfältigt, sondern nur konsumiert. Nach deutschem Recht aber sei eben die Vervielfältigung der entscheidenden Punkt, an dem das Urheberrecht ansetzt."
(mehr unter: http://www.basicthinking.de/blog/2010/10...st-grooveshark/)

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19.03.2011 15:24 uppi.fp ist offline E-Mail an uppi.fp senden Beiträge von uppi.fp suchen
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