Geschrieben von Antion am 22.01.2003 um 10:10:
Hier und das hier
Was ist ein Computerprogramm?
Ein Computerprogramm ist die Summe aller Anweisungen, die an einen Computer zur Steuerung eines bestimmten Zweckes gegeben werden. Dieser zunächst trivial erscheinende Satz deckt alle Erscheinungsformen von Computerprogrammen ab. Dementsprechend hat der Gesetzgeber Computerprogramme als ,,Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials`` 108 festgelegt.
Geht man von der meist in der Literatur verwendeten Definition als Steuerung eines Computers aus, so ergibt sich eine weitere Schwierigkeit daraus, daß der Quellcode der Programme meist nicht unmittelbar zur Steuerung von Computern geeignet ist.109 Dies wird leider auch schon mal übersehen, so faßt Moritz ausdrücklich Source-Code und Objekt-Code als für den Computer ausführbar zusammen110, was eben nur selten stimmt.
Im übrigen würde eine Beschränkung auf eine direkte Steuerungsmöglichkeit des Computers auch zu logischen Brüchen in der weiteren Behandlung führen, so könnte der Vertreiber eines fehlerhaften BASIC-Programmes von einem Kunden, der über einen BASIC-Interpreter verfügt, wegen Sachmangels nach §§459 ff. BGB haftbar gemacht werden, ein anderer Kunde, der über einen BASIC-Compiler verfügt, könnte aber höchstens Ansprüche aus §§ 459 ff. BGB analog anführen.
Definiert man Software als das, was man nicht anfassen kann111, so bleiben noch viele Erscheinungsformen von Computerprogrammen, die nicht Software sind, übrig. Angefangen von Steuerwalzen einer Rechenmaschine über Lochkarten bis zu modernen Chips, auf denen sehr komplexe Programme wie die gesamten Funktionen eines modernen Taschenrechners fest verdrahtet sind. Die Körperlichkeit von derartigen Sachen steht außer Frage, auch wenn der Wert derartiger Chips gering ist und der Kunde nur auf die geistige Leistung Wert legt. Doch kämen wohl auch die Verfechter eines ,,Immaterialgutes`` Computerprogramm112 nicht auf die Idee, den Kauf eines Lochstreifens für eine Hollerithmaschine nicht wie den Kauf einer Sache zu behandeln.113
Ist ein Programm also auf einem Datenträger vorhanden, so ist es, wie vom BGH entschieden, ein körperliche Sache, doch Programme können eben auch unabhängig von einem körperlichen Datenträger übertragen, aber nicht aufbewahrt, werden.
Antion