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Geschrieben von CradiffX12 am 17.06.2006 um 20:08:

  lenßen & partner

seit wann dürfen privatermittler handfeuerwaffen in der öffentlichkeit mit sich führen und diese benutzen

cu

mfg CradiffX12



Geschrieben von grandmaster S am 17.06.2006 um 21:00:

 

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__10.html



Geschrieben von CradiffX12 am 17.06.2006 um 21:16:

  re

da steht nichts das meine frage beantworten würde

cu

mfg CradiffX12



Geschrieben von HeaD am 17.06.2006 um 21:51:

 

Zitat:
Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Detektive in Deutschland arbeiten mit den sog. Jedermannsrechten und sind normale Gewerbetreibende.


http://de.wikipedia.org/wiki/Detektiv



Geschrieben von grandmaster S am 17.06.2006 um 23:30:

 

Zitat:
Original von grandmaster S
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__10.html


Klar steht da was zu deiner Frage. Wer einen Waffenschein besitzt, darf Waffen bei sich tragen. Dazu kommt noch die Erlaubnis diese zu benutzen. Wenn der Privatdetektiv diese Scheine besitzt, ist er in der Lage die Waffe in der Öffentlichkeit bei sich zu führen.



Geschrieben von Flamesword am 18.06.2006 um 03:17:

 

Die Erlaunis sie ausserhalb von Wald (jaeger) oder Schiessstand zu benutzen wird er aber wohl kaum bekommen.



Geschrieben von grandmaster S am 18.06.2006 um 12:18:

 

Da steht, dass man sie erwerben kann. Inwiefern ist genauer nicht definiert. Es gibt nur einige Faktoren die berücksichtigt werden müssen, wie Art der Nutzung, Ort der Nutzung...



Geschrieben von phlox81 am 18.06.2006 um 12:32:

 

Soviel ich weiss, ist in Deutschland das mitführen einer
Feuerwaffe verboten, es sei denn man kann den entsprechenden
Grund dafür nachweisen. Dies kann z.b. im Personenschutz gegeben sein.
Und selbst dann ist die Waffe nur in Notwehr einzusetzen, da das Gewaltmonopol
nach wie vor beim Staat liegt.

Ich glaub aber nicht, das das für Anwälte und Dedektive dies benötigen bzw.
durfen. Im übrigen sind diese Sendungen so realitätnah wie die Gerichtsshows.



Geschrieben von GrimReaper am 18.06.2006 um 13:36:

 

Zitat:
Original von phlox81
Soviel ich weiss, ist in Deutschland das mitführen einer
Feuerwaffe verboten, es sei denn man kann den entsprechenden
Grund dafür nachweisen.


Ne.. du darfst Handfeuerwaffen in der Öffentlichkeit tragen, sie muss allerdings sichtbar getragen werden. Ein Verbot über das tagen von Waffen gibt es nur bei öffentlichen Versammlungen, Räumen etc. , aber wenn du so normal in der Stadt rumläufst und eine WBK vorweisen kannst is das ganze legal. Ein absolutes Verbot von Waffen in der Öffentlichkeit gillt eigentlich nur für Langwaffen.



Geschrieben von CradiffX12 am 18.06.2006 um 14:50:

  re

meiner meinung nach ist die sendung eh utopie, weil ständig gegen geltendes gesetz verstoßen wird

- hausfriedensbruch, nötigung, körperverletzung, verleumdung usw. und die bekommen deswegen nie eine auf den sack

wat fürne spinnerei

cu

mfg CradiffX12



Geschrieben von Flamesword am 18.06.2006 um 21:46:

 

das ist aber auch bei "ein fall fuer zwei" so und bei vielen anderen filmen.
man muss immer bedenken, dass es eben "nur" filme bzw. serien sind und die tlws sehr realitaetsnah oder auch fern sein koennen.
einen wirklichen eindruck bekommt man wohl nur, wenn man selbst mal bei einer solchen anwaltskanzlei gearbeitet oder z.B. ein praktikum gemacht hat.



Geschrieben von Styx am 19.06.2006 um 01:10:

 

Zitat:
Original von Flamesword
das ist aber auch bei "ein fall fuer zwei" so und bei vielen anderen filmen.
man muss immer bedenken, dass es eben "nur" filme bzw. serien sind und die tlws sehr realitaetsnah oder auch fern sein koennen.


Das Problem ist, dass Lenßen & Partner kein Film oder TV-Serie ist, sondern eine "Reality-Show", die den Anspruch hat, das "wirkliche Leben" zu zeigen. Viele können Film und Realität schon kaum auseinander halten, bei solchen Shows wird die Sache ungleich schwerer.

Zitat:
Original von Flamesword
einen wirklichen eindruck bekommt man wohl nur, wenn man selbst mal bei einer solchen anwaltskanzlei gearbeitet oder z.B. ein praktikum gemacht hat.


Es handelt sich hierbei um keine Anwaltskanzlei sondern um eine Detektei. Ich glaube wenn die Anwälte mit Waffen durch die Gegend rennen würden, würde es keiner gucken, denn DAS ist dann doch zu unrealistisch, selbst für sehr Leichtgläubige.



Geschrieben von HeaD am 19.06.2006 um 13:10:

 

Zitat:
Original von Styx
Ich glaube wenn die Anwälte mit Waffen durch die Gegend rennen würden, würde es keiner gucken, denn DAS ist dann doch zu unrealistisch, selbst für sehr Leichtgläubige.


Ich glaube dann wäre Deutschland auch ganz verloren, wenn Anwälte mit Waffen rumlaufen dürften Augenzwinkern



Geschrieben von Ev!L am 20.06.2006 um 23:03:

 

Zumal Anwälte auch unbewaffnet schon gefährlich genug sind Augenzwinkern


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