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Geschrieben von Andy am 18.11.2002 um 16:52:

  Frage zur Anwesenheitspflicht

Meine Schule plant ein Schulfest, das Fest soll an einem Samstag stattfinden und es ist angeblich Anwesenheitspflicht für die Schüler. Kann die Schule mich einfach so an einem Ausserschulischen Tag zur Anwesenheit "zwingen" ?

cYa Lupus

PS: Meine Frage bezieht sich jetzt speziell auf Hessen.



Geschrieben von Zirias am 18.11.2002 um 16:59:

 

Wenn du noch schulpflichtig bist, kann dich die Schule theoretisch von der Polizei abholen lassen.
Unabhängig davon kann sie disziplinarische Maßnahmen ergreifen.
Wenn du nicht mehr schulpflichtig bist oder auf einer weiterführenden Schule bist, kann das im Extremfall auch ein Rausschmiss sein.

Soviel zu BaWü, kann mir nicht denken, dass das in Hessen groß anders ist.



Geschrieben von Fuchs am 18.11.2002 um 17:55:

 

Bei uns gibt es auch immer ein schulfest, aber wenn deine eltern unterschreiben, dass du an diesem tag net kannst dann geht das. naja, oder komm einafch 2 stunden später und sag deinen freunden, sie sollen sagen, dass sie dich schon mal gesehen haben, dass mach ich immer so



Geschrieben von Andy am 18.11.2002 um 18:18:

 

Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden, das mit der allgemeinen Anwesenheitspflicht weiß ich, aber kann mich die Schule dazu verpflichten an einem "freien" Tag in die Schule zu gehen wegen eben diesem Fest?

Ich frage nur aus reiner Neugier, zum Fest komme ich auf jeden fall.

cYa Lupus



Geschrieben von schwabe am 18.11.2002 um 18:28:

 

Kannste nicht, wenn se das machen is es nett von dehnen.


CU Schwabe



Geschrieben von Zirias am 18.11.2002 um 22:14:

 

Lupus, ich habe dich schon richtig verstanden. Die Anwesenheitspflicht gilt, wenn die Schule das für richtig hält. Jedenfalls innerhalb "vernünftiger" Grenzen.

Greets, Ziri



Geschrieben von MisterDre am 18.11.2002 um 22:27:

 

ist ja das selbe mit Schullandheim. Da musst du ja auch am Wochenende bleiben wenn es eben übers wochenende geht.


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