Geschrieben von HeaD am 08.07.2004 um 12:22:
Pflichten für Webmaster
Ich habe heute auf T-Online ein paar wichtige und interessante Hinweise entdeckt, habe leider den Originallink verbaselt ( nach dem Text ist das hier grade illegal weil ich keine direkte Quelle angebe
![großes Grinsen großes Grinsen](images/smilies/biggrin.gif)
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Die juristisch perfekte Homepage
Fehlendes Impressum, mangelhafter Datenschutz oder abgekupferte Linksammlung - kaum ein Website-Betreiber präsentiert seine Homepage juristisch perfekt. Wer über rechtliche Vorgaben hinwegsieht, für den kann es teuer werden!
50.000 Euro Bußgeld drohen
Egal ob privat oder geschäftlich - eine eigene Website ist schnell erstellt. Dabei wissen die wenigsten Homepage-Besitzer, dass sie mit der Online-Schaltung ihres Internet-Auftritts auch Verpflichtungen eingehen und bestimmte Rechtsvorgaben einhalten müssen. Wer dies eher locker sieht und die juristischen Regeln nicht befolgt, kann schnell ins Visier der Justiz geraten. Fehlende Pflichtangaben, falsche Platzierung oder fehlerhafte Bezeichnungen können mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Kapital aus Unwissenheit schlagen
Der Gerichtsapparat muss nicht einmal von sich aus aktiv werden. Die vielen Beispiele der letzten Monate zeigen, dass es genug böswillige Zeitgenossen gibt, die sich ihren Lebensunterhalt damit verdienen, mit zivilrechtlichen Mitteln eine Menge Kapital aus unwissenden Homepage-Betreibern herauszuschlagen.
Gehäufte Abmahnungen gegen Betriebe und Vereine
So häufen sich etwa in letzter Zeit Abmahnungen gegen Betriebe und Vereine, die im Internet keine genauen Betreiberangaben im Sinne eines Impressums machen. Die Begründung für den juristischen Schritt: Wer seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil. Die dabei anfallenden Anwaltskosten können leicht 1000 Euro und mehr betragen. Solcher Ärger muss nicht sein: Wer einige elementare Regeln einhält, dem kann niemand etwas anhaben. Doch über diese muss man erst einmal Bescheid wissen. Grundsätzlich ist für die rechtliche Beurteilung von Internet-Seiten das Teledienstgesetz (TDG) zuständig. Dieses Gesetz gilt für die Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste".
Auch Privatuser betroffen
Privatuser, die jetzt gleich abschalten, weil sie mit ihrer "Hobbysammlung" nicht geschäftsmäßig im Internet aktiv sind, seien gewarnt: Der Begriff "geschäftsmäßig" ist nämlich im Gesetz nicht näher definiert, so dass fast jede Webseite unter diese Regelung fällt. Wer etwa Bannerwerbung auf seiner Site betreibt, begründet bereits einen geschäftsmäßigen Teledienst. Um hier Probleme auszuschließen, empfiehlt es sich für jeden Websitebetreiber, eine rechtlich vorschriftsmäßige Seite ins Netz zu stellen.
Betreiberangaben
Welche Pflichtangaben sind also für "geschäftsmäßig" Internetseiten erforderlich? Ähnlich wie Zeitschriften müssen Websites ein Impressum bereitstellen, in dem die wichtigsten Kontakt- und juristischen Daten des Betreibers eingetragen sind.
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Impressum:
1.Name und Anschrift
Das Impressum sollte auf jeden Fall den vollständigen Namen und die Anschrift mit PLZ und Straße, sowie eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten. Die Adresse muss "ladungsfähig" sein, wie es im Juristenjargon heißt. Das bedeutet, dass die Angabe eines Postfaches nicht zulässig ist, da man z.B. Unterlassungsklagen per Gesetz nicht an eine Postfachadresse zustellen darf. Privatpersonen haben ihre Pflichten, was das Impressum betrifft, damit erfüllt. Firmen müssen auf alle Fälle zusätzlich ihre Umsatzsteuer-ID angeben (sofern vorhanden), juristische Personen wie Firmen und Vereine einen Vertretungsberechtigten. Anbieter, die im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, müssen das Registergericht sowie die Registernummer eintragen.
2. Hier muss es stehen
Das Gesetz fordert, dass die Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein müssen. Ob eine Verlinkung von der Startseite aus genügt, oder ob jede einzelne Webseite mit einem entsprechenden Link versehen sein muss, ist dabei nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
Webjuristen empfehlen, die Impressumangaben so auf einer Einzelseite verfügbar zu machen, dass der Besucher zum Auffinden keinen Navigationsaufwand betreiben muss. Diese Impressumseite sollte von jeder Webseite schnell erreichbar sein. Empfehlenswert ist etwa, einen Link in einem ständig sichtbaren Navigationsframe unterzubringen, der auf jeder Seite eingeblendet wird.
3. Deutliche Kennzeichnung
Zudem sollte das Impressum auch tatsächlich mit dem Wort "Impressum" gekennzeichnet sein. Problematisch können unterschiedliche Bildschirmauflösungen sein. Der Link zum Impressum muss nämlich unabhängig von der Bildschirmauflösung des Besuchers sichtbar sein. Ein Link links unten auf einer Seite könnte beispielsweise bei der Auflösung 1024x768 noch sichtbar sein, für den Surfer mit Bildschirmauflösung 800x600 aber nicht mehr. Hier muss man einfach verschiedene Auflösungen testen und sehen, dass der Impressum-Link in jedem Fall sichtbar bleibt.
Links:
1. Kennzeichnung
Auf der relativ sicheren Seite ist man, wenn man erstens externe Links auch als solche kennzeichnet, z.B. mit der Überschrift "Externe Links".
2. Hinweise im Fließtext
Bei externen Links im Fließtext stellt man am besten ein kleines Logo - etwa einen Pfeil - vor den Link und weist im Impressum darauf hin, z.B. mit den Worten: "Sämtliche Textlinks, die zu externen Angeboten führen, sind mit dem Symbol x gekennzeichnet."
3. Regelmäßige Überprüfung
Auf alle Fälle sollten Sie die verlinkten Seiten regelmäßig auf ihre Inhalte überprüfen. Denn entscheidend ist, inwieweit der Betreiber Kenntnis von den Inhalten der Webseiten hat, auf die er verweist. Wenn er nämlich im vollen Bewusstsein auf eine fremde Webseite mit illegalen Inhalten verlinkt, hilft eine Distanzierung von den Inhalten nicht weiter. In diesem Fall kann er auch für die fremden Inhalte haftbar gemacht werden. Wird eine fremde Webseite geändert, nachdem er darauf verlinkt hat, kann er dafür nicht haftbar gemacht werden. Erfährt er aber von den neuen Inhalten, ändert sich die Lage wieder.
Datenschutz:
1. Datenschutzrichtlinie
Die Datenschutzrichtlinien sind dem Besucher natürlich immer vor der Eingabe von persönlichen Daten zu präsentieren. Der "Interessenverband Europäischer Webmaster" (
http://www.awmn.de/) hat eine Datenschutzerklärung entwickelt, die für viele Webseiten ausreichend sein sollte und auf eigenen Seiten verwendet werden darf. Die Richtlinien können beispielsweise im Impressum platziert werden, bei jeder Datenabfrage von Kunden sollte darauf verwiesen werden.
2. Erlaubnis einholen oder zitieren
Es ist auch nicht erlaubt, fremde Webinhalte für die eigene Homepage zu übernehmen. Denn nicht nur Bücher und Zeitschriftentexte sind urheberrechtlich geschützt, auch selbst aufgebaute Webseiten. Und damit auch die Texte, Fotos, Musik und Stadtpläne auf dieser Site, sogar Seitenhintergründe. Deutsche Gerichte stufen auch Linksammlungen als urheberrechtlich schützenswert ein, da sie diese als Datenbanken ansehen. Wer Teile einer fremden Homepage oder Linksammlung für seine eigene Seite ungefragt übernimmt, muss mit einer Abmahnung, Unterlassungserklärung oder Schadensersatzansprüchen rechnen. Zulässig ist es nur, Inhalte in eigenen Worten wiederzugeben oder kleinere Passagen zu zitieren, aber auch hier müsste man genau genommen schon Urheber und Quelle nennen. Auf der sicheren Seite ist man in jedem Fall, wenn der Urheber ausdrücklich die Erlaubnis gegeben hat.
3. Foren und Gästebücher überprüfen
Betreiber von privaten Gästebüchern oder Foren sollten hin und wieder einen Blick hineinwerfen und prüfen, ob nicht einer der Besucher rechtswidrige Inhalte wie Beleidigungen vom Stapel lässt.
Zwar ist die Rechtsprechung in der Frage, ob der Site-Betreiber für fremden Text auf seiner Homepage verantwortlich ist, uneinheitlich. Bis eine allgemein anwendbare gerichtliche Entscheidung vorliegt, empfiehlt es sich, Foren und Gästebücher regelmäßig nach rechtswidrigen Äußerungen zu durchforsten und diese im Fall des Falles zu entfernen. Außerdem sollte ein deutlicher Hinweis angebracht werden, dass sich der Betreiber der Website die Äußerungen im Forum oder Gästebuch grundsätzlich nicht zueigen macht.